Kinder

Wann ist der beste Zeitpunkt für den ersten Praxisbesuch, und wie können Eltern ihren Nachwuchs auf diesen Termin vorbereiten?

Mit 2 ½ Jahren sollte das Kind zum ersten Mal zur Vorsorgeuntersuchung in die Praxis kommen. Idealerweise bringt eine Mutter ihr Kind aber schon dann, wenn der erste Zahn da ist – dann beginnt auch die Zahnpflege. Bei dem ersten Termin sitzt der Nachwuchs noch auf dem Schoß der Mutter. Öffnet das Kind den Mund, können auch wir Zahnärzte mit hineinschauen und uns ein Urteil bilden. Mit spätestens 3 Jahren geht es zum ersten Mal auf den Behandlungsstuhl zur Untersuchung, erst dann ist das Kind körperlich und psychisch in der Lage, längere Zeit den Mund aufzumachen. Idealerweise hat es sich bereits an die Praxis gewöhnt und kann den Besuch dort als etwas Normales erleben. Kommt das Kind erstmals und muss dazu noch behandelt werden, wird der erste Zahnarztbesuch noch ungewohnt und beängstigend sein. Die langsame Kontaktaufnahme und das Gewöhnen an die fremde Atmosphäre sollten im Vordergrund stehen. Eltern können ihr Kind auf den ersten Zahnarztbesuch vorbereiten, etwa durch das Vorlesen eines Kinderbuches, das Neugier weckt auf die Praxis. Zudem ist es gut, den Nachwuchs mit unnötiger Angstmache zu verschonen. Besser ist es, wenn das Kind positive Erfahrungen sammeln kann. Auch sollte dem Kind nie mit dem Zahnarztbesuch gedroht werden, nach dem Motto: „Wenn du deine Zähne nicht putzt, bekommen sie Löcher und dann müssen wir zum Zahnarzt.“ Der Praxisbesuch lässt sich – ohne zu sehr Aufhebens davon zu machen – als ein positives Erlebnis gestalten. Wir Zahnärzte stellen uns darauf ein, indem wir das Kind spielerisch an die erste Behandlung heranführen.

Früherkennung und Prophylaxe
Krankenkassen haben die so genannte Früherkennungsuntersuchung und die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Früherkennungsuntersuchung Ab dem 30. Lebensmonat, weitere Termine im jährlichen Abstand vom 49. bis zum 72. Monat (6 Jahre) folgen. Individualprophylaxe Ab 6 Jahren 2 x jährlich bis zum 18. Lebensjahr, inkl. Prophylaxesitzungen zur Optimierung der Mundhygiene sowie Zahnhartung mit Fluoriden.